Öffentliches Verfahrensverzeichnis

Durch den Einsatz von modernen technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen bieten wir unseren Kunden ein Höchstmaß an Sicherheit ihrer personenbezogenen Daten. Alle unsere Mitarbeiter sind nach den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes geschult und auf das Datengeheimnis nach §5 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) verpflichtet. Dadurch stellen wir sicher, dass personenbezogene Daten in unserem Unternehmen gegen zufällige oder absichtliche Manipulationen, Zerstörung, Verlust, oder gegen den Zugriff unberechtigter Personen, auch mit technischen Hilfmitteln, geschützt sind.

Darüberhinaus werden unsere Sicherheitsmaßnahmen fortlaufend dem jeweils aktuellen Stand der Technik angepasst.


Weitere Details entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Auflistung unserer technischen und organisatorischen Datenschutzmaßnahmen gemäß §9 BDSG und unserem öffentlichen Verfahrensverzeichnis.

Für darüberhinausgehende Informationen bitten wir um persönliche Kontaktaufnahme.


1. Zutrittssicherung
Das Firmengebäude am Blockdammweg 49-57, 10318 Berlin wird durch einen Wachschutz bewacht. Das Gebäude wird zudem videoüberwacht. Sowohl die Wachschutz- als auch die Videoüberwachung sind durch von außen sichtbare Beschilderung erkennbar.

Zutritt wird grundsätzlich nur befugten, betriebszugehörigen Personen gewährt. Hierauf weisen entsprechende Hinweisschilder hin. Alle sicherheitsrelevanten Räumlichkeiten werden verschlossen, sofern sich kein befugter Mitarbeiter darin aufhält.

Sofern in Ausnahmesituationen betriebsfremden Personen Zugang in sicherheitsrelevante Bereiche gewährt werden muss, z.B. zu Wartungszwecken, werden diese nach dem 4-Augen-Prinzip überwacht.


2. Zugangskontrolle
Das betriebseigene Datennetzwerk ist so konzipiert, dass jede Kommunikation mit unbekannten Geräten gesperrt wird.

Der betriebseigene Datenserver speichert personenbezogene Daten ausschließlich in automatisch verschlüsseltem Zustand. Das eingesetzte Verschlüsselungsverfahren ist öffentlich anerkannt und entspricht dem Stand der Technik.


3. Zugriffskontrolle
Der Zugriff auf personenbezogene Daten wird durch Zugriffsrechte kontrolliert. Somit können berechtigte Mitarbeiter unseres Hauses zur Benutzung unseres Datenverarbeitungssystems ausschließlich auf die ihrer Zugriffsberechtigung unterliegenden Daten zugreifen.


4. Weitergabekontrolle
Dateien mit personenbezogenen Daten, welche ausdrücklich durch Kundenauftrag zur Weitergabe bestimmt sind, werden ausschließlich mit Passwortschutz auf Datenträger übertragen. Passwörter werden gegenüber der Datenträgerübergabe, bzw. dem Datenträgerversand auf anderem Wege übertragen.


5. Eingabekontrolle
Während der „Lebensdauer“ von personenbezogenen Daten auf unseren Systemen wird jeder Zugriff, bzw. Änderung, Löschung, etc. geloggt und protokolliert.

*Zeit von der ersten Speicherung, über die auftragsbezogene Verarbeitung bis hin zu schlussendlichen Löschung


6. Auftragskontrolle
Zur Gewährleistung, dass personenbezogene Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nur entsprechend den Weisungen des Auftraggebers verarbeitet werden können, werden Kundenaufträge in der auftragsbezogenen Laufmappe geführt. Dadurch ist zu jeder Zeit, bei jedem Verarbeitungsschritt, eine Überprüfung der Weisungen des Kunden möglich.


7. Verfügbarkeitskontrolle
Der betriebseigene Datenserver ist mit automatischer Datenspiegelung ausgestattet. Regelmäßige Datensicherungen auf einem räumlich getrennten System beugen einem Datenverlust durch versehentliche Löschung, oder durch Beschädigung (z.B. Brand) vor.


8. Datentrennung
Zu unterschiedlichen Zwecken erhobene Daten werden auf verschiedenen Serverpartitionen, bzw. Laufwerken gespeichert und somit getrennt verarbeitet.


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Berlin, den 17.12.2010










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